ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER REIFENHAUS THOMAS PLANKENAUER GMBH
1. Allgemeines
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie eine allenfalls nachfolgend erteilte Auftragsbestätigung bilden einen integrierten Bestandteil des gegenständlichen Geschäftsabschlusses. Im Rahmen laufender Geschäftsbedingungen gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für künftige Leistungen auch dann, wenn sie nicht jeweils ausdrücklich vereinbart werden. Allfälligen (Allgemeinen) Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Diese verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir bei Vertragsabschluss nicht nochmals widersprechen. Wenn der Käufer somit Allgemeine Geschäftsbedingungen hat, ist deren Anwendung ausdrücklich ausgeschlossen. Sämtliche Angebote und Kostenvoranschläge sowie Leistungsbeschreibungen in Prospekten, Anzeigen oder auf der Website sind freibleibend und ohne Bindungswirkung und lediglich als Aufforderung zur Abgabe eines Anbotes zu verstehen; für die Richtigkeit eines Kostenvoranschlages wird keine Gewähr übernommen.
2. Lieferbedingungen/Lieferfristen
Die angegebenen Lieferzeiten sind näherungsweise ermittelt und setzen die fristgerechte Erfüllung sämtlicher Vorleistungen und Mitwirkungspflichten des Käufers voraus. Unsere Preise sind (Euro-) Nettopreise ohne Nachlass zuzüglich Umsatzsteuer. Für den Fall der Lieferung der Ware bleibt die Wahl der Versandart uns überlassen. Ist der Käufer Konsument erfolgt der Gefahrenübergang mit Ablieferung an diesen. Ist der Käufer hingegen Unternehmer reisen Sendungen ausnahmslos auf dessen Gefahr. Wir sind berechtigt Lieferfristen und -termine bei unvorhergesehenen Verzögerungen, Beschränkungen oder Verhinderungen von Lieferungen oder Leistungen infolge höherer Gewalt oder bei Bestehen sonstiger Hindernissen, die nicht unserer Sphäre zuzuordnen sind, um die Dauer der durch das Hindernis verursachten Zeitverzögerung zu verlängern bzw. zu verschieben. Ansprüche des Käufers wegen Nichterfüllung oder wegen Verzugs sind ausgeschlossen, sofern diese Umstände nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig von uns verursacht worden sind.
3. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsfristen ergeben sich aus dem Lieferschein bzw. den von uns gelegten Rechnungen. Ein Skontoabzug vom Rechnungsbetrag ist ausgeschlossen, sofern er nicht zuvor schriftlich vereinbart wurde. Für den Fall des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe sowie Mahn- und Inkassogebühren zu verrechnen.
4. Eigentumsvorbehalt
Der Kaufgegenstand bleibt bis zu dessen vollständigen Bezahlung unser Eigentum, auch wenn er bereits montiert worden ist. Bei Geltendmachung unseres vorbehaltenen Eigentums sind wir insbesondere berechtigt, die Ware zu demontieren. Hat der Käufer die unter Eigentumsvorbehalt stehende Wareweiterveräußert, verpflichtet er sich uns davon zu verständigen und seine Kaufpreisforderung aus der Weiterveräußerung an uns abzutreten, wobei er einen entsprechenden Zessionsvermerk in seinen Büchern zu setzen oder auf seinen Rechnungen anzubringen hat. Wir sind berechtigt, die Zession offenzulegen. Im Fall des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt von allen Verträgen unter Setzung einer Nachfrist zurückzutreten und den Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Wir sind berechtigt die Herausgabe der gelieferten Ware an uns zu verlangen, wenn über das Vermögen des Käufers Konkurs oder ein Insolvenzverfahren eröffnet bzw. ein außergerichtlicher Ausgleich beantragt ist, oder überhaupt eine schlechte Vermögenslage eingetreten oder uns bekannt geworden ist.
5. Gewährleistung und Haftung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen und gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Für den Fall einer Beanstandung steht es uns zu, innerhalb angemessener Frist einen allfälligen Mangel durch Verbesserung oder Austausch zu beheben. Der Anspruch des Käufers auf Schadenersatz wird einvernehmlich – sofern es sich nicht um einen Personenschaden handelt oder der eingetretene Schaden bei Kaufvertragsabschluss nicht unvorhersehbar war – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Liegt kein Verbrauchergeschäft vor, ist der Käufer verpflichtet einen von ihm festgestellten Mangel unverzüglich in einer unserer Filialen unter detaillierter Beschreibung des Mangels zu rügen und die mit dem Mangel behaftete Ware zu einer unserer nächstgelegenen Filialen zu versenden bzw. transportieren. In diesem Fall darf bei Reifen weder der Druck abgelassen werden, noch darf dieser von der Felge demontiert werden. Für den Fall, dass kein Verbrauchergeschäft vorliegt, beträgt die Gewährleistungsfrist bei gebrauchten Reifen, Felgen oder sonstigen bereits in Gebrauch stehenden Verkaufsobjekten ein Jahr ab Übergabe. Ist der Käufer Unternehmer, wird die Gewährleistungsfrist für zweite Wahlreifen (Neureifen sind eigens als solche gekennzeichnet) und für Reifen, die von Dritten repariert, (de-)montiert, runderneuert oder besohlt wurden sowie insbesondere für den Fall, dass der vorgeschriebene Luftdruck nicht eingehalten, ein gebrauchsuntaugliches Ventil eingesetzt, der Reifen für einen nicht vorgesehenen Einsatz verwendet wurde, dieser durch unrichtige Radstellung schadhaft oder durch andere Störungen im Radlauf (z. B. Unwucht) in seiner Leistung beeinträchtigt wurde oder der Reifen auf einer untauglichen Felge montiert war, ausgeschlossen. Für Lieferungen und Leistungen von Subunternehmern, wie auch für von Unterlieferanten stammende handelsübliche Dienstleistungen wie Bsp. Reparaturen oder Montagen tritt Plankenauer dem Kunden die Rechte gegenüber den Subunternehmern ab. Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Leistung durch Plankenauer selbst entstanden sind, wie z. B. Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn oder andere mittelbare und unmittelbare Schäden bestehen nur dann, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart sind.
6. Aufbewahrung von Reifen und Felgen
Der Verwahrungsvertrag wird auf die Dauer von sechs Monaten ab dem Datum der Einlagerung der zu verwahrenden Reifen und/oder Felgen abgeschlossen. Der Käufer ist berechtigt, die bei uns verwahrten Reifen und/oder Felgen jederzeit abzuholen, wobei in diesem Fall ein Anspruch auf Refundierung der vertraglich vereinbarten Verwahrungsgebühr ausgeschlossen ist. Der Verwahrungsvertrag endet jedenfalls mit dem Abholen der verwahrten Reifen und/oder Felgen durch den Käufer. Für den Fall, dass die Reifen/Felgen nicht abgeholt werden verpflichten wir uns den Käufer darauf hinzuweisen, dass sich der Verwahrungsvertrag dadurch um (weitere) sechs Monate verlängert. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Verwahrungsgebühr für die (weiteren) sechs Monate im Voraus zu verrechnen, diese wird sofort zur Zahlung fällig. Wir sind in diesem Fall darüber hinaus berechtigt dann unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Käufer die eingelagerten Reifen und/oder Felgen nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen abholt. Wir weisen darauf hin, dass für eingelagerte Kompletträder mit Reifendruckkontrollsystem für die dafür notwendige Batterie (begrenzte Lebensdauer) keine Haftung übernommen wird. Werden die eingelagerten Räder und/oder Felgen innerhalb von 2 Jahren nicht bezahlt und abgeholt so sind wir berechtigt die Ware zu verwerten und den Verwertungserlös mit den offenen Einlagerungsgebühren aufzurechnen.
7. Technische Ware
Der Käufer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beim Einsatz der von uns gelieferten technischen Waren alle zum Schutz vor Gefahren bestehenden Vorschriften, technischen Bestimmungen sowie Betriebs- und Gebrauchsanleitungen genauestens einzuhalten sind und beim Einsatz nur befugte Fachleute heranzuziehen sind. Der Kaufgegenstand bietet nur jene Sicherheit, die aufgrund von Lieferhinweisen, technischen Beschreibungen, Betriebsanleitung, usw. erwartet werden kann. Wurde der Liefergegenstand von uns aufgrund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen oder Modellen des Käufers angefertigt, erstreckt sich unsere Haftung nicht auch auf die Richtigkeit der Konstruktion, sondern nur darauf, dass die Ausführung den Angaben des Käufers entsprechend erfolgt ist. Sofern wir bei Fertigung und Lieferung nach den vom Käufer überlassenen Zeichnungen, Mustern, Modellen oder sonstigen Unterlagen von Dritten in Anspruch genommen werden, wird uns der Käufer schad- und klaglos halten. Im Übrigen ist die Haftung – ohne Rücksicht auf die Rechtsgrundlage des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen; insoweit haften wir insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie z.B. Produktionsausfall, Nutzungsverluste oder entgangener Gewinn.
8. Datenschutz
Der Käufer stimmt zu, dass seine persönlichen und fahrzeugsicherheitsrelevanten Daten, nämlich Name, Adresse (auch e-Mail-Adresse), Telefonnummer, KFZ-Kennzeichen zum Zwecke der Vertragserfüllung sowie insoweit, als diese für die Erfüllung des Vertrages erforderlich sind, gespeichert werden. Der Käufer stimmt in diesem Zusammenhang ausdrücklich zu, dass die oben genannten persönlichen Daten auch an die Panther Gruppe GmbH und an die Fastbox Autoservice GmbH & Co KG übermittelt werden dürfen. Diese Einwilligung kann jederzeit (per Mail unter plankenauer@plankenauer.at) widerrufen werden. Weitere Details finden sich in unserer Datenschutzerklärung unter: www.plankenauer.at/datenschutz.
9. Allgemeines
Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendung internationaler Übereinkommen über Kaufverträge (insbesondere UN Kaufrecht) wird einvernehmlich ausgeschlossen. Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis wird die ausschließliche sachliche und örtliche Zuständigkeit des Bezirksgerichtes St. Veit an der Glan vereinbart. Ist der Käufer hingegen Verbraucher und hat im Inland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder ist er im Inland beschäftigt, kann für eine Klage gegen ihn die Zuständigkeit des Bezirksgerichtes St. Veit an der Glan nur dann vereinbart werden, wenn dessen Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung im Sprengel des Bezirksgerichtes St. Veit an der Glan gelegen ist.
10. Gewinnspielrichtlinien
Die Gewinnspiele, die auf Facebook, Instagram und LinkedIn veröffentlicht werden stehen in keinem Zusammenhang mit diesen Kanälen. Die erhobenen persönlichen Daten werden ausschließlich für das jeweilige Gewinnspiel verwendet. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Teilnahme am Gewinnspiel unterliegt den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und unseren Datenschutzrichtlinien. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt österreichisches Recht.
Teilnahme
Teilnahmeberechtigt sind Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Österreich. Ausgenommen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Plankenauer Gruppe, deren Angehörige und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und deren Angehörige von Kooperationspartnern. Minderjährige und sonstige in ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkte Personen können nur teilnehmen, sofern die Einwilligung der Erziehungsberechtigten bzw. ihrer gesetzlichen Vertreter vorliegt.
Gewinn, Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns
Die Laufzeit des Gewinnspiels wird auf dem jeweiligen Social-Media-Kanal bekanntgegeben. Die Auslosung erfolgt mittels Zufallsprinzip. Die Gewinnerin / der Gewinner werden per Privatnachricht über den jeweiligen Social-Media-Kanal kontaktiert und über den weiteren Verlauf informiert. Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich persönlich an die Gewinnerin oder den Gewinner. Ein Umtausch, sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich. Meldet sich die Gewinnerin bzw. der Gewinner nach zweifacher Aufforderung innerhalb einer Frist von einer Woche nicht, behält sich die Plankenauer Gruppe vor, eine neue Gewinnerin bzw. einen neuen Gewinner auszulosen.
Stand 06/2022